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Fahrschüler Unfallversicherung
Mit uns sicher unterwegs
Kostenloser Vorteil für Dich
Unsere Fahrschüler und Seminarteilnehmer sind während der
Ausbildung und Prüfung versichert.
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschüler in der Fahrschule voll und ganz versichert sind. Dies ist aber nicht der Fall !!
Der Fahrschüler ist nur versichert, wenn der Fahrlehrer oder ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, bei Eigenverschulden jedoch nicht.
Selbst bei schweren Verletzungen erhällt der Fahrschüler keinerlei Leistungen, denn einen gesetzlichen Schutz für Fahrschüler gibt es nicht.
Wir halten einen Versicherungsschutz für unsere Fahrschüler für selbstverständlich und unerlässlich.
Unsere Fahrschüler sind während ihrer Ausbildung in vollem Umfang versichert! Unseren Schülern entstehen dadurch
keinerlei Mehrkosten, da es sich dabei um eine Serviceleistung von uns handelt.
Wo bin ich versichert ?
Sie haben innerhalb Deutschlands
Versicherungsschutz
Gibt es Deckungseinschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
z.B.:
Unfälle durch Alkohol- oder Drogenkonsum
Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
Bandscheibenschäden
Infektionen und Vergiftungen
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen
kommen.
Was ist versichert?
Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor,
wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie
gestolpert, ausrutscht oder stürzt.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören z.B.:
Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenkarthrose, Schlaganfall)
Kosten für ärztliche Heilbehandlungen
Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)