Veniam proident laboris. Deserunt voluptate cillum, laboris culpa nostrud ad, sunt quis. Labore ex minim occaecat ut. Velit in consectetur irure deserunt sit, ea do ut ea in mollit veniam tempor occaecat incididunt, esse id irure.
Schlüsselzahl B96 (PKW mit Anhänger bis 4250 kg z.G.) Voraussetzungen: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Fahrerschulung: Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Antragstellung: Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragt werden. Bei der Antragstellung ist anzugeben, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll. Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Informationen zum Antrag auf Ersterteilung der Klasse B Personen, die bereits Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sind, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.
FES
Was ist FES eigentlich? - FES - Fahreignungsseminar Es löst ab 01.05.2014 das bisherige ASP Punkteseminar ab. Mit der Umstellung des Punktesystems wird auch das Fahreignungsseminar eingeführt.
FES - Fahreignungsseminar max. ein Punkt kann abgebaut werden ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Abbau nur bei einem Punktestand zwischen 1 bis 5 Punkten eine aktuelle Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister ist unbedingt notwendig! Abbau nur alle 5 Jahre möglich ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Ermahnung durch die Behörde erst ab dem 4. Punkt Ablauf Anmeldung in unserer Fahrschule. Die Termine der beiden Teilmaßnahmen werden duch die Fahrschule in Abstimmung mit Ihnen organisiert Das Seminar besteht aus zwei Teilen: Verkehrspädagogische Teilmaßnahme und Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Wir bilden aus:
ASF Wer muss an einem Seminar teilnehmen ? Jeder Fahranfänger der in der Probezeit mit einem schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig geworden ist und somit Punkte in Flensburg bekommen hat, erhält von der FS Behörde die Anordnung zum Seminar. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Wie läuft ein Seminar ab ? 4 Sitzungen a 135 Minuten im Zeitrahmen von mind. 2 max. 4 Wochen, mind. 6 max.12 Teilnehmer, nach der ersten Sitzung eine Beobachtungsfahrt (Fahrgruppe von 3 Teilnehmern zur Beobachtung des Fahrverhaltens), Analysen der bisherigen Erfahrungen beim Fahren, als Hilfestellung um Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig zu reduzieren bzw. zu vermeiden. An allen Sitzungsteilen pünktlich und nüchtern erscheinen und schon gibt es neben Erkenntnissen, Erfahrungen und Einsichten die Teilnahmebescheinigung. Was bringt mir das ? Ich kann meinen Führerschein behalten! Erhält die Behörde nicht innerhalb der Frist von 2-3 Monaten die Teilnahmebescheinigung, wird der Führerschein entzogen. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden ( Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Seminar ). Nicht jede Fahrschule darf diese Seminare durchführen und nicht jede Woche startet ein Seminar.Also den "blauen Brief " Anordnung zum Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) nicht lange liegen lassen, sondern gleich anmelden und einen Seminarplatz sichern, denn Fristablauf bedeutet Fahrerlaubnisentzug (das wird richtig teuer und machen muss man das Seminar auf jeden Fall).
Klasse B Automatik: (mit diesem Führerschein dürfen nur Fahrzeuge mit Automatik Getriebe gefahren werden) Ausbildung und gesetzl. Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. Eine Erweiterung auf Schaltwagen ( B197) ist seit 01.04.2021 ohne erneute Prüfung möglich.
Klasse B mit Schlüsselzahl 197: Ausbildung und gesetzl. Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Die komplette Ausbildung erfolgt mit einem Automatikfahrzeug. Während der Ausbildung werden 5 Doppelstunden Schaltwagen und eine 15 minütige Testfahrt absolviert (ohne Prüfung) Die praktische Prüfung erfolgt nur mit dem Automatikfahrzeug.
(mit diesem Führerschein darf der Inhaber Fahrzeuge mit Automatik- und manuellem Getriebe fahren)
Klasse B Schaltwagen: (mit diesem Führerschein darf der Inhaber Fahrzeuge mit Automatik- und manuellem Getriebe fahren) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, Führerschein ab 17, (BF17) Begleitperson: - 30 Jahre oder älter ist - seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt - nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat - jede Begleitperson muss namentlich in der Fahrberechtigung eingetragen sein Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt ca. 6 Monate vorher möglich Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag durchgeführt werden. Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM, L ein. Ausbildung : Theorieunterricht Ersterwerb: 12 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min. Theorieunterricht Führerschein - Erweiterung: 6 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung erfolgt je nach den vorhandenen Kenntnissen schrittweise vom Anfahren und Anhalten bis zum selbstständigen Fahren. Das Training der Grundfahraufgaben ist Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt im normalen und im komplizierten Straßenverkehr. Im letzten Drittel der Ausbildung werden die Sonderfahrten durchgeführt. 5 x 45 min Überlandfahrt; 4 x 45 min Autobahn + 1 x 40 min Übungsfahrt (Stadt); 3 x 45 min Nachtfahrt Prüfung: ca. 55 min selbstständiges Fahren im Stadtverkehr nach der Straßenverkehrsordnung 3 Grundfahraufgaben (Gefahrbremsung aus 30 km/h Pflicht) mindestens 3 Fragen von technischen Grundkenntnissen vom Fahrzeug Erläuterung und teilweise benutzen von 3 Assistenzsystemen im Fahrzeug

Seitentitel

Wir bilden aus:
ASF Wer muss an einem Seminar teilnehmen ? Jeder Fahranfänger der in der Probezeit mit einem schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig geworden ist und somit Punkte in Flensburg bekommen hat, erhält von der FS Behörde die Anordnung zum Seminar. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Wie läuft ein Seminar ab ? 4 Sitzungen a 135 Minuten im Zeitrahmen von mind. 2 max. 4 Wochen, mind. 6 max.12 Teilnehmer, nach der ersten Sitzung eine Beobachtungsfahrt (Fahrgruppe von 3 Teilnehmern zur Beobachtung des Fahrverhaltens), Analysen der bisherigen Erfahrungen beim Fahren, als Hilfestellung um Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig zu reduzieren bzw. zu vermeiden. An allen Sitzungsteilen pünktlich und nüchtern erscheinen und schon gibt es neben Erkenntnissen, Erfahrungen und Einsichten die Teilnahmebescheinigung. Was bringt mir das ? Ich kann meinen Führerschein behalten! Erhält die Behörde nicht innerhalb der Frist von 2-3 Monaten die Teilnahmebescheinigung, wird der Führerschein entzogen. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden ( Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Seminar ). Nicht jede Fahrschule darf diese Seminare durchführen und nicht jede Woche startet ein Seminar.Also den "blauen Brief " Anordnung zum Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) nicht lange liegen lassen, sondern gleich anmelden und einen Seminarplatz sichern, denn Fristablauf bedeutet Fahrerlaubnisentzug (das wird richtig teuer und machen muss man das Seminar auf jeden Fall).
FES - Fahreignungsseminar max. ein Punkt kann abgebaut werden ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Abbau nur bei einem Punktestand zwischen 1 bis 5 Punkten eine aktuelle Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister ist unbedingt notwendig! Abbau nur alle 5 Jahre möglich ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Ermahnung durch die Behörde erst ab dem 4. Punkt Ablauf Anmeldung in unserer Fahrschule. Die Termine der beiden Teilmaßnahmen werden duch die Fahrschule in Abstimmung mit Ihnen organisiert Das Seminar besteht aus zwei Teilen: Verkehrspädagogische Teilmaßnahme und Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Was ist FES eigentlich? - FES - Fahreignungsseminar Es löst ab 01.05.2014 das bisherige ASP Punkteseminar ab. Mit der Umstellung des Punktesystems wird auch das Fahreignungsseminar eingeführt.
FES
Klasse B Schaltwagen: (mit diesem Führerschein darf der Inhaber mit automatischem- und manuellen Getriebe fahren) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, Führerschein ab 17, (BF17) Begleitperson: - 30 Jahre oder älter ist - seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt - nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat - jede Begleitperson muss namentlich in der Fahrberechtigung eingetragen sein Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt ca. 6 Monate vorher möglich Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag durchgeführt werden. Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM, L ein. Ausbildung : Theorieunterricht Ersterwerb: 12 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min. Theorieunterricht Führerschein - Erweiterung: 6 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung erfolgt je nach den vorhandenen Kenntnissen schrittweise vom Anfahren und Anhalten bis zum selbstständigen Fahren. Das Training der Grundfahraufgaben ist Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt im normalen und im komplizierten Straßenverkehr. Im letzten Drittel der Ausbildung werden die Sonderfahrten durchgeführt. 5 x 45 min Überlandfahrt; 4 x 45 min Autobahn + 1 x 40 min Übungsfahrt (Stadt); 3 x 45 min Nachtfahrt Prüfung: ca. 45 min selbstständiges Fahren im Stadtverkehr nach der Straßenverkehrsordnung 3 Grundfahraufgaben (Gefahrbremsung aus 30 km/h Pflicht) mindestens 3 Fragen von technischen Grundkenntnissen vom Fahrzeug
Klasse B Automatik: (mit diesem Führerschein dürfen nur Fahrzeuge mit Automatik Getriebe gefahren werden) Ausbildung und gesetzliche Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhällt man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. Eine Erweiterung auf Schaltwagen (B197) ist seit 01.04.2021 ohne erneute Prüfung möglich.
Klasse B mit Schlüsselzahl 197: (mit diesem Führerschein darf der Inhaber mit Automatik- und manuellen Getriebe fahren) Ausbildung und gesetzliche Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Die komplette Ausbildung erfolgt mit einem Automatikfahrzeug. Während der Ausbildung werden 5 Doppelstunden Schaltwagen und eine 15 minütige Testfahrt absolviert (ohne Prüfung) Die praktische Prüfung erfolgt nur mit einem Automatikfahrzeug.
Schlüsselzahl B96 (PKW mit Anhänger bis 4250 kg z.G.) Voraussetzungen: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Fahrerschulung: Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Antragstellung: Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragt werden. Bei der Antragstellung ist anzugeben, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll. Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Informationen zum Antrag auf Ersterteilung der Klasse B Personen, die bereits Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sind, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.
Veniam proident laboris. Deserunt voluptate cillum, laboris culpa nostrud ad, sunt quis. Labore ex minim occaecat ut. Velit in consectetur irure deserunt sit, ea do ut ea in mollit veniam tempor occaecat incididunt, esse id irure.
Klasse B Schaltwagen: (mit diesem Führerschein darf der Inhaber mit automatischem- und manuellen Getriebe fahren) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, Führerschein ab 17, (BF17) Begleitperson: - 30 Jahre oder älter ist - seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt - nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat - jede Begleitperson muss namentlich in der Fahrberechtigung eingetragen sein Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt ca. 6 Monate vorher möglich Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag durchgeführt werden. Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM, L ein. Ausbildung : Theorieunterricht Ersterwerb: 12 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min. Theorieunterricht Führerschein - Erweiterung: 6 Grundthemen a 90 min + 2 klassenspezifische Themen a 90 min praktische Ausbildung: Die praktische Ausbildung erfolgt je nach den vorhandenen Kenntnissen schrittweise vom Anfahren und Anhalten bis zum selbstständigen Fahren. Das Training der Grundfahraufgaben ist Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt im normalen und im komplizierten Straßenverkehr. Im letzten Drittel der Ausbildung werden die Sonderfahrten durchgeführt. 5 x 45 min Überlandfahrt; 4 x 45 min Autobahn + 1 x 40 min Übungsfahrt (Stadt); 3 x 45 min Nachtfahrt Prüfung: ca. 45 min selbstständiges Fahren im Stadtverkehr nach der Straßenverkehrsordnung 3 Grundfahraufgaben (Gefahrbremsung aus 30 km/h Pflicht) mindestens 3 Fragen von technischen Grundkenntnissen vom Fahrzeug
Schlüsselzahl B96 (PKW mit Anhänger bis 4250 kg z.G.) Voraussetzungen: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Fahrerschulung: Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Antragstellung: Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragt werden. Bei der Antragstellung ist anzugeben, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll. Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Informationen zum Antrag auf Ersterteilung der Klasse B Personen, die bereits Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sind, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.
ASF Wer muss an einem Seminar teilnehmen ? Jeder Fahranfänger der in der Probezeit mit einem schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig geworden ist und somit Punkte in Flensburg bekommen hat, erhält von der FS Behörde die Anordnung zum Seminar. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Wie läuft ein Seminar ab ? 4 Sitzungen a 135 Minuten im Zeitrahmen von mind. 2 max. 4 Wochen, mind. 6 max.12 Teilnehmer, nach der ersten Sitzung eine Beobachtungsfahrt (Fahrgruppe von 3 Teilnehmern zur Beobachtung des Fahrverhaltens), Analysen der bisherigen Erfahrungen beim Fahren, als Hilfestellung um Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig zu reduzieren bzw. zu vermeiden. An allen Sitzungsteilen pünktlich und nüchtern erscheinen und schon gibt es neben Erkenntnissen, Erfahrungen und Einsichten die Teilnahmebescheinigung. Was bringt mir das ? Ich kann meinen Führerschein behalten! Erhält die Behörde nicht innerhalb der Frist von 2-3 Monaten die Teilnahmebescheinigung, wird der Führerschein entzogen. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden ( Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Seminar ). Nicht jede Fahrschule darf diese Seminare durchführen und nicht jede Woche startet ein Seminar.Also den "blauen Brief " Anordnung zum Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) nicht lange liegen lassen, sondern gleich anmelden und einen Seminarplatz sichern, denn Fristablauf bedeutet Fahrerlaubnisentzug (das wird richtig teuer und machen muss man das Seminar auf jeden Fall).
FES
Was ist FES eigentlich? - FES - Fahreignungsseminar Es löst ab 01.05.2014 das bisherige ASP Punkteseminar ab. Mit der Umstellung des Punktesystems wird auch das Fahreignungsseminar eingeführt.
FES - Fahreignungsseminar max. ein Punkt kann abgebaut werden ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Abbau nur bei einem Punktestand zwischen 1 bis 5 Punkten eine aktuelle Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister ist unbedingt notwendig! Abbau nur alle 5 Jahre möglich ( Datum der Teilnahmebescheinigung ) Ermahnung durch die Behörde erst ab dem 4. Punkt Ablauf Anmeldung in unserer Fahrschule. Die Termine der beiden Teilmaßnahmen werden duch die Fahrschule in Abstimmung mit Ihnen organisiert Das Seminar besteht aus zwei Teilen: Verkehrspädagogische Teilmaßnahme und Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Wir bilden aus:
Klasse B Automatik: (mit diesem Führerschein dürfen nur Fahrzeuge mit Automatik Getriebe gefahren werden) Ausbildung und gesetzliche Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhällt man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. Eine Erweiterung auf Schaltwagen (B197) ist seit 01.04.2021 ohne erneute Prüfung möglich.
Klasse B mit Schlüsselzahl 197: (mit diesem Führerschein darf der Inhaber mit Automatik- und manuellen Getriebe fahren) Ausbildung und gesetzliche Vorgaben wie bei Klasse B Schaltwagen Wichtig: Die komplette Ausbildung erfolgt mit einem Automatikfahrzeug. Während der Ausbildung werden 5 Doppelstunden Schaltwagen und eine 15 minütige Testfahrt absolviert (ohne Prüfung) Die praktische Prüfung erfolgt nur mit einem Automatikfahrzeug.